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DER KLASSISCHE KOMPONIST UND MUSIKWISSENSCHAFTLER PETER HÜBNER
zu seinem internationalen Projekt der
INTEGRATION DER WISSENSCHAFTEN & KÜNSTE
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Die Ströme der musikalischen Erkenntnisgewinnung |
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Dabei geht der Musikschöpfer selbst viele zusammenströmende Erkenntniswege vor (hierzu dient die Polyphonie), kommt von diesen Motivwegen auf immer konzentriertere Sequenzwege und gelangt schließlich in den großen Strom der musikalischen Erkenntnisgewinnung, welcher von den Sequenzräumen in den unendlichen Raum der Harmonie fließt. |
Freiheit der Wegwahl beim Hörer |
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Dabei läßt der Musikschaffende seinem Hörer die vollständige Freiheit der Wahl; er schafft ihm in seinem Werk jedoch so viele Wegmuster der musikalischen Erkenntnisgewinnung, daß der Hörer seinen ganz persönlichen musikalischen Erkenntnisweg mit dem Gefühl eigenen freien Wählens bestimmen kann und sich nicht gegängelt fühlt. |
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Es ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende auf vielfältige Weise in seinem Werk absichert, daß sein Hörer mit freiem Schritt das große Ziel: die Essenz der Musik: die Harmonie und damit das schöpferische Feld seiner Selbsterkenntnis erreicht. |
Der Hörer erreicht mit freiem Schritt das große Ziel |
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Es ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende seinen Hörer im unendlichen Kräftefeld der Harmonie fest verankert und ihm somit eine längerwährende Erfahrung seiner reinen Selbsterkenntnis vermittelt. |
Längerwährende Erfahrung der reinen Selbsterkenntnis beim Hörer |
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Es ist ein feststehender Grundsatz: daß jeder wirklich Musikschaffende sich sehr wohl darüber im klaren ist, daß er selbst in seinem Werk für seinen Hörer den Weg der musikalischen Erkenntnis vorgehen muß und daß er sich hierin auch nicht durch irgendeine verbreitete „Fachmeinung“ über Musik, durch den Geschmack der Masse, durch persönliche materielle Erwägungen, durch Anfechtungen von Kritikern oder durch irgendwelche Scheinautoritäten in der Musikbranche irremachen oder gar einschränken läßt. |
Die Verantwortung des Tonkünstlers |
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Der wahre Musikschaffende ist unmittelbar und ausschließlich seinem nach reiner Erkenntnis strebenden Hörer verpflichtet. Seine ganze Aufmerksamkeit konzentriert sich nur darauf, den Hörer zu höherer und schließlich zu höchster musikalischer Einsicht zu führen. |
Die natürliche Pflicht des Musikschöpfers |
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Es ist ein feststehender Grundsatz: daß der Musikschaffende den Hörer aus dessen begrenzter Welt der tönenden Musikerfahrung zu sich hin zieht in die Sphäre der Harmonie in die Welt der reinen Selbsterkenntnis. |
Die tönende Musikerfahrung auf dem Wege zur reinen Selbsterkenntnis |
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Insofern ist es ein feststehender Grundsatz: daß der Hörer den musikalischen Weg zum Tonschöpfer beschreitet und in dieser Weise systematisch vom Musikhörenden zum Musikschaffenden ausgebildet wird. |
Der Tonkünstler bildet den Musikhörer zum Musikschaffenden aus |
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